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Details

Wichtige Information zur Grundsteuer ab dem 1. Oktober 2025

|   Starnberg

Ab dem 1. Oktober 2025 ist das Finanzamt Zwiesel mit der Außenstelle Viechtach für alle Fragen rund um die neue bayerische Grundsteuer zuständig – vorerst nur für Grundstücke im Landkreis Starnberg.
Bitte wenden Sie sich ab diesem Datum direkt an das Finanzamt Zwiesel. Das Finanzamt Starnberg bleibt weiterhin für die sogenannten "Altfälle" der früheren Einheitsbewertung zuständig. Die bekannten Kontaktmöglichkeiten zum Starnberger Grundsteuerteam können ab diesem Zeitpunkt leider nicht mehr genutzt werden.