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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Ansprechperson Hinweis Standort Telefon + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Herr Flamm Finanzamt Freising 08122 188-530
Vermessungstechnischer Beamter Herr Rieder Mobil: 0151 64500176 Finanzamt Landshut 0871 8529-625
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar